KI im Unter­neh­men: Was der AI Act für den Ein­satz bedeutet

Staf­fel 2 · Fol­ge 12 · Ori­gi­nal­fol­ge: 15. Jan. 2025 · 13:38 Minuten

Exe­cu­ti­ve Summary

Ein KI-Werk­zeug kann hilf­reich sein – und sein Ein­satz trotz­dem Fra­gen auf­wer­fen. In Fol­ge 12 beschäf­ti­ge ich mich mit dem AI Act, unter­schied­li­chen Risi­ken und den Rol­len von Anbie­tern und Unter­neh­men, die KI ein­set­zen. Aus­gangs­punkt sind die Werk­zeu­ge aus den vor­he­ri­gen Fol­gen und ein Bei­spiel aus dem Per­so­nal­be­reich. Der Arti­kel beglei­tet die Auf­nah­me vom Janu­ar 2025; heu­ti­ge Hin­wei­se ste­hen getrennt vom dama­li­gen Gespräch.

KI-generiert

Atlas als Figur für KI-Strategie und Governance; Illustration zum verantwortlichen KI-Einsatz

Ein Werk­zeug aus­pro­bie­ren ist die eine Sache

In den vor­he­ri­gen Fol­gen habe ich mit Note­book­LM gear­bei­tet und mich mit KI-gene­rier­ter Musik beschäf­tigt. Dann kommt die nächs­te Fra­ge fast von selbst: Dür­fen wir sol­che Werk­zeu­ge eigent­lich über­all ein­set­zen? Oder ver­än­dert sich die Ant­wort, sobald wir mit Men­schen, Bewer­bun­gen oder ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen arbeiten?

Genau dar­um geht es in die­ser Fol­ge. Mich inter­es­siert die Stel­le, an der ein per­sön­li­ches Expe­ri­ment zum Ein­satz im Unter­neh­men wird. Dort brau­chen wir mehr als eine brauch­ba­re Ant­wort auf dem Bild­schirm. Wir müs­sen wis­sen, was die KI tun soll und wel­che Fol­gen ihr Ein­satz haben kann.

Das Risi­ko hängt vom Ein­satz ab

Der AI Act unter­schei­det Anwen­dun­gen und Ver­pflich­tun­gen nach ihrem Zweck und ihrem Risi­ko. Für die Ein­ord­nung reicht des­halb der Pro­dukt­na­me nicht aus. Eine Schreib­hil­fe für einen unkri­ti­schen Ent­wurf und eine Anwen­dung, die über Men­schen urteilt, stel­len unter­schied­li­che Fragen.

Im Pod­cast erläu­te­re ich die Risi­koklas­sen und gehe auf ein Bei­spiel aus dem Per­so­nal­mar­ke­ting ein. Der wich­ti­ge Gedan­ke bleibt: Wir müs­sen den tat­säch­li­chen Vor­gang betrach­ten. Wel­che Infor­ma­tio­nen wer­den ver­ar­bei­tet, wofür wird das Ergeb­nis ver­wen­det und wer ist davon betroffen?

Wenn KI Men­schen bewertet

Gera­de im Per­so­nal­be­reich soll­te man genau hin­schau­en. Ob ein Sys­tem nur bei einer For­mu­lie­rung hilft oder Bewer­bun­gen bewer­tet und eine Aus­wahl beein­flusst, macht einen Unter­schied. Nicht jede Ver­wen­dung von KI im Per­so­nal­mar­ke­ting ist auto­ma­tisch ein Hoch­ri­si­ko-Sys­tem. Die kon­kre­te Zweck­be­stim­mung muss geprüft werden.

In der Fol­ge fra­ge ich auch nach dem Unter­schied zwi­schen Noti­zen eines Men­schen und Noti­zen, die ein KI-Sys­tem erstellt. Für mich steckt dahin­ter eine grö­ße­re Fra­ge: Was wird aus einer Beob­ach­tung, wenn wir sie auto­ma­ti­siert erfas­sen, zusam­men­fas­sen und für spä­te­re Ent­schei­dun­gen verwenden?

Wer ist verantwortlich?

Ab Minu­te 10 geht es um Anfor­de­run­gen an Anbie­ter und Betrei­ber. Wer ein Modell ent­wi­ckelt, hat nicht auto­ma­tisch die­sel­be Rol­le wie ein Unter­neh­men, das ein fer­ti­ges Sys­tem für einen bestimm­ten Zweck ein­setzt. Aus der Rol­len­klä­rung erge­ben sich die nächs­ten Fra­gen an Doku­men­ta­ti­on und Organisation.

Das lässt sich nicht mit dem Satz erle­di­gen, das ein­ge­setz­te Werk­zeug sei bereits »kon­form«. Wir brau­chen eine Betrach­tung des kon­kre­ten Ein­sat­zes, der Zustän­dig­kei­ten und der betrof­fe­nen Daten. Je nach Fall kom­men wei­te­re Regeln hin­zu, etwa zum Datenschutz.

Heu­ti­ge Ein­ord­nung: Die Auf­nah­me ist vom Janu­ar 2025

Die Fol­ge erschien am 15. Janu­ar 2025 und ent­hält den dama­li­gen Blick auf den Zeit­plan. Die­se Anga­ben sind kei­ne aktu­el­le Fris­ten­über­sicht. Die EU hat seit­her wei­te­re Umset­zungs­hin­wei­se und Ände­run­gen ver­öf­fent­licht; für einen kon­kre­ten Ein­satz ist des­halb die aktu­el­le amt­li­che Fas­sung maßgeblich.

Die Pflich­ten zur KI-Kom­pe­tenz und die ers­ten Ver­bo­te gel­ten seit Febru­ar 2025. Für Unter­neh­men ist damit die Befä­hi­gung der Men­schen, die KI ein­set­zen, schon jetzt eine prak­ti­sche Auf­ga­be. Wel­che wei­te­ren Ver­pflich­tun­gen grei­fen, hängt vom Sys­tem und vom Anwen­dungs­fall ab. Die unten ver­link­ten EU-Quel­len hel­fen bei der aktu­el­len Einordnung.

Heu­ti­ger Pra­xis­be­zug: Mit Atlas die rich­ti­gen Fra­gen stellen

Bei Atlas brin­gen wir heu­te Stra­te­gie und Gover­nan­ce zusam­men. Für ein Ein­füh­rungs­vor­ha­ben wür­de ich zuerst den Zweck fest­hal­ten, die betei­lig­ten Rol­len benen­nen und klä­ren, wer Ergeb­nis­se frei­gibt. Dar­aus wer­den Auf­ga­ben, die man bear­bei­ten und über­prü­fen kann.

Der Bezug zu Atlas ergänzt die älte­re Auf­nah­me. Er bedeu­tet weder, dass Atlas im Pod­cast vor­ge­stellt wur­de, noch dass ein Pro­dukt allein die recht­li­che Prü­fung eines KI-Ein­sat­zes ersetzt.

Wo wird es bei Euch konkret?

Wel­che KI-Anwen­dung nutzt Ihr schon – und bei wel­cher ist noch unklar, wer für das Ergeb­nis ver­ant­wort­lich ist? An die­ser Stel­le beginnt für mich ein sinn­vol­ler Aus­tausch über KI im Unternehmen.

Kapi­tel der Originalfolge

Die Zeit­mar­ken stam­men aus den ver­öf­fent­lich­ten Episodenbeschreibungen.

  • 00:00 – Intro: Will­kom­men zur fünf­ten Fol­ge der zwei­ten Staffel.
  • 00:28 – Rück­blick auf unse­re bis­he­ri­gen KI-Tools: Note­book­LM und KI-gene­rier­te Songs.
  • 01:01 – Was ist der AI Act? Ein­füh­rung in die EU-KI-Verordnung.
  • 01:58 – Die Risi­koklas­sen im AI Act: Von mini­ma­lem bis inak­zep­ta­blem Risiko.
  • 04:07 – Pra­xis­bei­spiel: Wie KI-Tools im Per­so­nal­mar­ke­ting kri­tisch wer­den können.
  • 07:30 – Der recht­li­che Unter­schied zwi­schen Noti­zen von Men­schen vs. Noti­zen durch KI-Systeme.
  • 10:58 – Anfor­de­run­gen an Anbie­ter und Betrei­ber von KI-Systemen.
  • 12:37 – Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen gegen den AI Act.
  • 12:52 – Ab wann gel­ten die Regelungen?
  • 13:05 – Fazit: Was bedeu­tet der AI Act für den prak­ti­schen Ein­satz von KI?

Professor Doktor Alexander Lutz

Autor

Prof. Dr. Alex­an­der Lutz, Pro­fes­sor für Big Data und KI an der FOM Mün­chen, Dok­tor der Human­ge­ne­tik und Anthro­po­lo­gie, ehe­ma­li­ger Online­spie­le-Desi­gner und natür­lich Grün­der und Inha­ber der Agen­tur Die NEOs. Neben den The­men der künst­li­chen Intel­li­genz und deren Ein­satz­mög­lich­kei­ten in der Pra­xis kon­zen­triert sich Alex­an­der auf die Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on. Neue Pro­blem­fel­der oder tech­ni­sche Inno­va­tio­nen berei­tet er so auf, dass der Nut­zen für unse­re Kun­den deut­lich wird. Er schläft zeit­ver­ant­wort­lich und agiert schnell, sein Mot­to: »Tue es, oder tue es nicht. Es gibt kein Ver­su­chen.«