Oster-Gewinn­spiel:
Drei Hun­de für ein Hal­le­lu… Google-luja!

Mehr Sicht­bar­keit bei Google und dadurch mehr Umsatz? Das funk­tio­niert jetzt ganz ein­fach, denn unse­re Google-Crew ver­steckt für SIE ein dickes Ei. Ver­steckt lie­gen maxi­mal drei umfas­sen­de Google Checks für eine Web­site — viel­leicht Ihre!

Im Google Check gibt es von unse­ren SEO Pro­fis einen Rund­um­blick auf Ihre Web­sei­te — Tech­nik, Inhalt, Nut­zer­füh­rung und Online­mar­ke­ting. Der Check hat einen Wert von jeweils 500.- Euro.

1
2
3
4
Gewinnspiel: Verlosung von Google Checks
1

Drei Google Checks sind versteckt!

2

Sabri­na Duncan

3

Jill Mun­roe

4

Kel­ly Garrett

Was muss man tun, um an der Ver­lo­sung teil­zu­neh­men? Ein­fach eine Nach­richt an Frei­herrn Andre­as von Richt­ho­fen auf Lin­ke­dIn schrei­ben, schon sind Sie mit im Los­topf — sofern Ihre Fir­ma die Bedin­gung zur Teil­nah­me erfüllt.

Die Teil­nah­me­be­schrän­kung ist: teil­neh­men­de Fir­men müs­sen min­des­tens 20 Mit­ar­bei­ter haben. Und eine Website.

Wir wün­schen ein wun­der­schö­nes Oster­fest, ganz viel Erfolg beim Gewinn­spiel und viel Spaß beim Eiersuchen!

Wie es sich für jedes gute Gewinn­spiel gehört, gibt es auch Teil­nah­me­be­din­gun­gen. Die­se lau­ten wie folgt:

Teil­nah­me­be­din­gun­gen
Die Teil­nah­me am Gewinn­spiel von Die NEOs Online-Mar­ke­ting Agen­tur, nach­fol­gend Betrei­ber oder Ver­an­stal­ter genannt, ist kos­ten­los und rich­tet sich aus­schließ­lich nach die­sen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dau­er des Gewinn­spiels erstreckt sich vom 14.04.2022 um 9.00h bis zum 17.04.2022 um 9.00h. Inner­halb die­ses Zeit­raums erhal­ten Nut­zer online die Mög­lich­keit, am Gewinn­spiel teilzunehmen.

Teilnahme
Um am Gewinn­spiel teil­zu­neh­men, muss eine per­sön­li­che Nach­richt über Lin­ke­dIn an Andre­as von Richt­ho­fen geschickt wer­den. Die Teil­nah­me ist nur inner­halb des Teil­nah­me­zeit­raums mög­lich. Nach Teil­nah­me­schluss ein­ge­hen­de Ein­sen­dun­gen wer­den bei der Aus­lo­sung nicht berück­sich­tigt. Pro Teil­neh­mer nimmt nur eine über­mit­tel­te Nach­richt am Gewinn­spiel teil.

Die Teil­nah­me am Gewinn­spiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte
Teil­nah­me­be­rech­tigt sind natür­li­che Per­so­nen, die Ihren Wohn­sitz in Deutsch­land und das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. Die Teil­nah­me ist nicht auf Kun­den des Ver­an­stal­ters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienst­leis­tung abhängig.

Soll­te ein Teil­neh­mer in sei­ner Geschäfts­fä­hig­keit ein­ge­schränkt sein, bedarf es der Ein­wil­li­gung sei­nes gesetz­li­chen Vertreters.

Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle an der Kon­zep­ti­on und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­lig­te Per­so­nen und Mit­ar­bei­ter des Betrei­bers sowie ihre Fami­li­en­mit­glie­der. Zudem behält sich der Betrei­ber vor, nach eige­nem Ermes­sen Per­so­nen von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen, wenn berech­tig­te Grün­de vor­lie­gen, beispielsweise

(a) bei Mani­pu­la­tio­nen im Zusam­men­hang mit Zugang zum oder Durch­füh­rung des Gewinnspiels,
(b) bei Ver­stö­ßen gegen die­se Teilnahmebedingungen,
© bei unlau­te­rem Handeln
(d) bei fal­schen oder irre­füh­ren­den Anga­ben im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benach­rich­ti­gung und Über­mitt­lung des Gewinns
Fol­gen­de Prei­se wer­den vergeben:

Preis 1: Gro­ßer Google-Check (im Wert von 500.-€)

Preis 2: Gro­ßer Google-Check (im Wert von 500.-€)

Preis 3: Gro­ßer Google-Check (im Wert von 500.-€)

Die Ermitt­lung der drei Gewin­ner erfolgt nach dem zeit­li­chen Ein­gang der Nachrichten.

Die Gewin­ner der Ver­lo­sung wer­den zeit­nah über eine geson­der­te Email über den Gewinn informiert.

Die Aus­hän­di­gung des Gewinns erfolgt aus­schließ­lich an den Gewin­ner ein Umtausch, eine Selbst­ab­ho­lung sowie eine Bar­aus­zah­lung des Gewinns sind nicht möglich.

Even­tu­ell für den Ver­sand der Gewin­ne anfal­len­de Kos­ten über­nimmt der Betreiber.
Für eine etwa­ige Ver­steue­rung des Gewinns ist der Gewin­ner selbst verantwortlich.

Mel­det sich der Gewin­ner nach zwei­fa­cher Auf­for­de­rung inner­halb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen ande­ren Teil­neh­mer über­tra­gen werden.

Been­di­gung des Gewinnspiels
Der Ver­an­stal­ter behält sich aus­drück­lich vor, das Gewinn­spiel ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung und ohne Mit­tei­lung von Grün­den zu been­den. Dies gilt ins­be­son­de­re für jeg­li­che Grün­de, die einen plan­mä­ßi­gen Ablauf des Gewinn­spiels stö­ren oder ver­hin­dern würden.

Daten­schutz
Für die Teil­nah­me am Gewinn­spiel ist die Anga­be von per­sön­li­chen Daten notwendig.
Der Teil­neh­mer ver­si­chert, dass die von ihm gemach­ten Anga­ben zur Per­son, ins­be­son­de­re Vor‑, Nach­na­me und Email­adres­se wahr­heits­ge­mäß und rich­tig sind.

Der Ver­an­stal­ter weist dar­auf hin, dass sämt­li­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Teil­neh­mers ohne Ein­ver­ständ­nis weder an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben noch die­sen zur Nut­zung über­las­sen werden.

Im Fal­le eines Gewinns, erklärt sich der Gewin­ner mit der Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Namens und Wohn­orts in den vom Ver­an­stal­ter genutz­ten Wer­be­me­di­en ein­ver­stan­den. Dies schließt die Bekannt­ga­be des Gewin­ners auf der Web­sei­te des Betrei­bers und sei­nen Social Media Platt­for­men mit ein.

Der Teil­neh­mer kann sei­ne erklär­te Ein­wil­li­gung jeder­zeit wider­ru­fen. Der Wider­ruf ist schrift­lich an die im Impres­sums­be­reich der Gewinn­spiel App ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten des Ver­an­stal­ters zu rich­ten. Nach Wider­ruf der Ein­wil­li­gung wer­den die erho­be­nen und gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Teil­neh­mers umge­hend gelöscht.

Anwend­ba­res Recht
Fra­gen oder Bean­stan­dun­gen im Zusam­men­hang mit dem Gewinn­spiel sind an den Betrei­ber zu rich­ten. Kon­takt­mög­lich­kei­ten fin­den sich im Impres­sums­be­reich der Website.

Das Gewinn­spiel des Betrei­bers unter­liegt aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Der Rechts­weg ist ausgeschlossen.

Sal­va­to­ri­sche Klausel
Soll­te eine Bestim­mung die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Gül­tig­keit die­ser Teil­nah­me­be­din­gun­gen im Übri­gen nicht berührt. Statt der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt die­je­ni­ge gesetz­lich zuläs­si­ge Rege­lung, die dem in der unwirk­sa­men Bestim­mung zum Aus­druck gekom­me­nen Sinn und Zweck wirt­schaft­lich am nächs­ten kommt. Ent­spre­chen­des gilt für den Fall des Vor­lie­gens einer Rege­lungs­lü­cke in die­sen Teilnahmebedingungen.

Sie haben bis hier­hin gelesen?
Wow, das ver­dient mei­nen per­sön­li­chen Respekt! Damit sich das Lesen auch lohnt, schrei­ben Sie doch jetzt ger­ne eine Nach­richt an Frei­herrn Andre­as von Richt­ho­fen auf Lin­ke­dIn. Falls Ihre Fir­ma die Vor­aus­set­zun­gen nicht erfüllt, freu­en wir uns auch so über eine Kontaktaufnahme 🙂

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von Die NEOs!