Cookie-Informationen oft mangelhaft umgesetzt
In der Pressemitteilung vom 17.09.2021 bemängeln Verbraucherzentralen und ‑verbände zahlreiche rechtswidrige Cookie-Informationen auf Websites (https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/jedes-zehnte-cookie-banner-ist-klar-rechtswidrig). Von den 949 Websites verstießen etwa 10% gegen die Richtlinien des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Einige davon waren eindeutig rechtswidrig, andere bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone.
Was ist ein Cookie-Banner?
Ein Cookie-Banner ist ein Popup-Fenster, das beim Aufrufen einer Website erscheint und den Besucher bzw. die Besucherin darüber informiert, welche Cookies beim Surfen auf dieser Website genutzt werden. Dazu gehören einerseits technisch notwendige Cookies, die für das richtige Darstellen der Inhalte auf der Website benötigt werden. Für diese Cookies ist keine Zustimmung erforderlich. Zusätzlich können auf der Website auch Cookies zum Einsatz kommen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Cookies zur Unterstützung von Marketing-Maßnahmen oder statistische Auswertungen, die das Nutzerverhalten steuern bzw. analysieren. Entscheidend ist, dass dem Website-Besuchenden die Möglichkeit gegeben wird, selbst zu entscheiden, welche Cookies, also welche Daten, er von sich preisgeben möchte.
Daher ist es laut TMG und EU-DSGVO vorgeschrieben, diese Informationen transparent im Cookie-Banner zu präsentieren und die Auswahl bzw. Abwahl von einzelnen Cookies oder Cookie-Gruppen für den Nutzer bzw. der Nutzerin einfach zu ermöglichen. Nicht zulässig sind vorausgewählte Cookies. Der Nutzer muss den nicht-essentiellen Cookies (z.B.: Marketing- und Statistik-Cookies) aktiv zustimmen. Das kann entweder durch den Klick auf den Button „Alles akzeptieren“ erfolgen oder der Nutzer bzw. die Nutzerin aktiviert einzeln die akzeptablen Cookies und klickt dann auf „Speichern“. Fehlen diese Informationen oder sind die Auswahlmöglichkeiten durch Haken bereits vorausgewählt, dann sind die Cookie-Banner rechtswidrig.
Auswahlbuttons zum Speichern Ihrer Wahl zu den Cookies.
Essenzielle Cookies: Diese müssen erlaubt werden, sonst ist die Website nicht korrekt bedienfähig.
Marketing-Cookies, z.B. für die Messung von Besucherzahlen.
Hierzu zählen z.B. Video-Einbindungen. Diese externen Medien gehen nur, wenn man es erlaubt.
Schalter zum Ein- und Ausschalten der Cookies.
Schalter zum Ein- und Ausschalten der Cookies.
Abbildung einer Cookie-Einstellungsbox mit individuellen Steuerungsmöglichkeiten.
Wie macht man es also richtig?
In einer rechtlichen Grauzone bewegen sich wahrscheinlich auch Websites, deren Buttons zur Auswahl der Cookies farblich unterschiedlich gestaltet sind. Auf vielen Cookie-Bannern ist der Button bzw. die Buttonin zum Zustimmen sämtlicher Cookies farblich hervorgehoben. Dieses als „Nudging“ (engl. schubsen, anstoßen) bezeichnete Verhalten soll Besucher:innen der Website durch den farblich prominenteren Button dazu verleiten die Einwilligung für alle Cookies zu erteilen. Gleiches gilt auch für etwaigen Text im Banner, der die Besucher:innen dazu animieren will sämtlichen Cookies zuzustimmen.
Wie sollen die Buttons gestaltet sein?
Rechtlich verbindliche Urteile gibt es aktuell nicht, was die unterschiedliche Button-Gestaltung der Cookie-Zustimmung betrifft. Entscheidend ist, dass beide Buttons „gleichwertig“ gestaltet sind. Noch ist nicht eindeutig geklärt ist, ob unterschiedliche Farben oder unterschiedliche Kontraste gegen eine „Gleichwertigkeit“ sprechen, sofern diese den Besucher bzw. die Besucherin nicht auf die eine oder andere Weise beeinflussen. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, sollte beide Buttons in derselben Farbe verwenden.