Coo­kie-Infor­ma­tio­nen oft man­gel­haft umgesetzt

In der Pres­se­mit­tei­lung vom 17.09.2021 bemän­geln Ver­brau­cher­zen­tra­len und ‑ver­bän­de zahl­rei­che rechts­wid­ri­ge Coo­kie-Infor­ma­tio­nen auf Web­sites (https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/jedes-zehnte-cookie-banner-ist-klar-rechtswidrig). Von den 949 Web­sites ver­stie­ßen etwa 10% gegen die Richt­li­ni­en des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) und der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO). Eini­ge davon waren ein­deu­tig rechts­wid­rig, ande­re beweg­ten sich in einer recht­li­chen Grauzone.

Was ist ein Cookie-Banner?

Ein Coo­kie-Ban­ner ist ein Popup-Fens­ter, das beim Auf­ru­fen einer Web­site erscheint und den Besu­cher bzw. die Besu­che­rin dar­über infor­miert, wel­che Coo­kies beim Sur­fen auf die­ser Web­site genutzt wer­den. Dazu gehö­ren einer­seits tech­nisch not­wen­di­ge Coo­kies, die für das rich­ti­ge Dar­stel­len der Inhal­te auf der Web­site benö­tigt wer­den. Für die­se Coo­kies ist kei­ne Zustim­mung erfor­der­lich. Zusätz­lich kön­nen auf der Web­site auch Coo­kies zum Ein­satz kom­men, die nicht unbe­dingt erfor­der­lich sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Coo­kies zur Unter­stüt­zung von Mar­ke­ting-Maß­nah­men oder sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen, die das Nut­zer­ver­hal­ten steu­ern bzw. ana­ly­sie­ren. Ent­schei­dend ist, dass dem Web­site-Besu­chen­den die Mög­lich­keit gege­ben wird, selbst zu ent­schei­den, wel­che Coo­kies, also wel­che Daten, er von sich preis­ge­ben möchte.

Daher ist es laut TMG und EU-DSGVO vor­ge­schrie­ben, die­se Infor­ma­tio­nen trans­pa­rent im Coo­kie-Ban­ner zu prä­sen­tie­ren und die Aus­wahl bzw. Abwahl von ein­zel­nen Coo­kies oder Coo­kie-Grup­pen für den Nut­zer bzw. der Nut­ze­rin ein­fach zu ermög­li­chen. Nicht zuläs­sig sind vor­ausge­wähl­te Coo­kies. Der Nut­zer muss den nicht-essen­ti­el­len Coo­kies (z.B.: Mar­ke­ting- und Sta­tis­tik-Coo­kies) aktiv zustim­men. Das kann ent­we­der durch den Klick auf den But­ton „Alles akzep­tie­ren“ erfol­gen oder der Nut­zer bzw. die Nut­ze­rin akti­viert ein­zeln die akzep­ta­blen Coo­kies und klickt dann auf „Spei­chern“. Feh­len die­se Infor­ma­tio­nen oder sind die Aus­wahl­mög­lich­kei­ten durch Haken bereits vor­ausge­wählt, dann sind die Coo­kie-Ban­ner rechtswidrig.

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Detaillierte Datenschutzeinstellungen
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Aus­wahl­but­tons zum Spei­chern Ihrer Wahl zu den Cookies.

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Essen­zi­el­le Coo­kies: Die­se müs­sen erlaubt wer­den, sonst ist die Web­site nicht kor­rekt bedienfähig.

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Mar­ke­ting-Coo­kies, z.B. für die Mes­sung von Besucherzahlen.

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Hier­zu zäh­len z.B. Video-Ein­bin­dun­gen. Die­se exter­nen Medi­en gehen nur, wenn man es erlaubt.

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Schal­ter zum Ein- und Aus­schal­ten der Cookies.

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Schal­ter zum Ein- und Aus­schal­ten der Cookies.

Abbil­dung einer Coo­kie-Ein­stel­lungs­box mit indi­vi­du­el­len Steuerungsmöglichkeiten.

Wie macht man es also richtig?

In einer recht­li­chen Grau­zo­ne bewe­gen sich wahr­schein­lich auch Web­sites, deren But­tons zur Aus­wahl der Coo­kies farb­lich unter­schied­lich gestal­tet sind. Auf vie­len Coo­kie-Ban­nern ist der But­ton bzw. die But­to­nin zum Zustim­men sämt­li­cher Coo­kies farb­lich her­vor­ge­ho­ben. Die­ses als „Nud­ging“ (engl. schub­sen, ansto­ßen) bezeich­ne­te Ver­hal­ten soll Besucher:innen der Web­site durch den farb­lich pro­mi­nen­te­ren But­ton dazu ver­lei­ten die Ein­wil­li­gung für alle Coo­kies zu ertei­len. Glei­ches gilt auch für etwa­igen Text im Ban­ner, der die Besucher:innen dazu ani­mie­ren will sämt­li­chen Coo­kies zuzustimmen.

Links: Nud­ging zu sehen: Der But­ton “Alle akzep­tie­ren” ist farb­lich auf­fäl­li­ger gestal­tet als die neu­tra­le Speicherung.

Rechts: im Ver­gleichs­bild sind bei­de But­tons gleich­wer­tig gestaltet.

Wie sol­len die But­tons gestal­tet sein?

Recht­lich ver­bind­li­che Urtei­le gibt es aktu­ell nicht, was die unter­schied­li­che But­ton-Gestal­tung der Coo­kie-Zustim­mung betrifft. Ent­schei­dend ist, dass bei­de But­tons „gleich­wer­tig“ gestal­tet sind. Noch ist nicht ein­deu­tig geklärt ist, ob unter­schied­li­che Far­ben oder unter­schied­li­che Kon­tras­te gegen eine „Gleich­wer­tig­keit“ spre­chen, sofern die­se den Besu­cher bzw. die Besu­che­rin nicht auf die eine oder ande­re Wei­se beein­flus­sen. Wer jedoch auf der siche­ren Sei­te sein will, soll­te bei­de But­tons in der­sel­ben Far­be verwenden.