Ihre Marketingausgaben können vom Staat übernommen werden!
Die Überbrückungshilfe III umfasst auch digitale Werbung wie SEO für Google!
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III. Das ist in Anbetracht eines verlängerten Lockdown und der schleppend verlaufenden Impfungen auch dringend notwendig. Insbesondere werden deutlich mehr Unternehmen anspruchsberechtigt sein und es werden mehr Kosten erstattet!
Manchmal ist weniger mehr!
Ein großer Kritikpunkt an der Wirtschaftshilfe der Bundesregierung war bislang, dass so wenig Unternehmen anspruchsberechtigt waren. Das soll sich jetzt ändern! Wo bislang ein Umsatzeinbruch von geschäfts-vernichtenden 60% notwendig war um gefördert zu werden, genügt ab sofort ein Umsatzrückgang von 30% im Vergleich zum Jahr 2019 um bis zu 40% der Fixkosten erstattet zu bekommen.
Dies sollte deutlich mehr Unternehmen für die Hilfen qualifizieren, denn so haben auch Unternehmen, die nicht direkt von Schließungen betroffen sind, aber durch eine allgemein schlechte Auftragslage weniger Umsatz erzielen konnten, auch eine Chance auf Überbrückungshilfe.
Die Überbrückungshilfe III kann für den Zeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021 über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Auch die Kosten der Beantragung sind erneut förderfähig. Die genauen Kriterien findet Ihr hier.
Marketing und Digitalisierung förderfähig!
Das hören wir natürlich gern: Marketing wird gefördert! Außerdem auch bauliche Maßnahmen für den Infektionsschutz und Digitalisierungs-Maßnahmen. Damit reagiert die Re(a)gierung endlich auf die Tatsache, dass in Zeiten, in denen man sich von einem Lockdown in den nächsten schleppt, die meisten Unternehmer Ihren Vertrieb in die digitale Welt verlagern müssen!
Der grundsätzliche Trend ist nicht neu und fairerweise muss man zugeben, dass es auch vor der Pandemie Fördermaßnahmen zur Digitalisierung gab (z.B. Kredite der KfW), aber immer war die Antragsstellung kompliziert und meist mit weiteren Kosten verbunden. Nun wird die Digitalisierung durch die Notwendigkeiten der Krise gefördert.
Insbesondere werden auch direkte Digitalisierungsmaßnahmen mit Kosten bis zu 20.000 € gefördert. Also nicht nur bloße Fixkosten wie Lizenzen und Server, sondern eben auch die Kosten neuer Projekte, wie Onlineshops oder Kosten für die Integration in Online Portalen.
Das sollte für viele Unternehmen interessant sein, denn auch wenn Covid eines schönen Tages besiegt (oder zumindest im Griff) sein wird, die Digitalisierung schreitet weiter voran und kein Unternehmen wird sich langfristig vor dieser Zeitenwende verstecken können!
Und jetzt?
Unternehmen mit Umsatzeinbußen im Vergleich zum Jahr 2019 sollten Ihren Steuerberater auf die Förderungen ansprechen und sich beraten lassen.
Unser vertrauensvoller Partner, die Steuerkanzlei Thomas Meindl in München, hat uns bereits von sich aus zu einer Förderfähigkeit informiert. Kontakt zu ihm gibt es hier.
Bei der Entwicklung einer Online Strategie oder einer Unterstützung in Ihrem aktuellen Webprojekt sind wir für Sie da!
Nutzen Sie gerne unser kostenfreies Erstgespräch, um sich über die Möglichkeiten für Ihre individuelle Unterstützung zu informieren.
Alternative für Soloselbstständige? Neustarthilfe!
Viele Soloselbstständige fallen trotzdem aus Anspruchsberechtigung, oder haben einfach zu wenig Fixkosten, sodass sich die Überbrückungshilfe nicht lohnt. Für diesen Fall hat die Regierung einen weiteren Ansatz zur Unterstützung geschaffen: Die Neustarthilfe.
Seit dem 16.02.2021 dürfen Soloselbständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500,- Euro beantragen.
Hier gibt es weiterführende Informationen zur Neustarthilfe.
Sie haben Fragen zu Onlinemarketing mit Überbrückungshilfe-III-Förderung? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf und wir finden in einem unverbindlichen Beratungsgespräch heraus, wie wir Ihnen helfen können.
Unsere Quellen für diesen Artikel:
Folgende Quellen wurden bei der Erstellung dieses Artikels einbezogen:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ueberbrueckungshilfe-iii/7604488.html#Welche_Fixkosten_werden_erstattet