Ihre Mar­ke­ting­aus­ga­ben kön­nen vom Staat über­nom­men werden!

Die Über­brü­ckungs­hil­fe III umfasst auch digi­ta­le Wer­bung wie SEO für Google!

Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert die Über­brü­ckungs­hil­fe III. Das ist in Anbe­tracht eines ver­län­ger­ten Lock­down und der schlep­pend ver­lau­fen­den Imp­fun­gen auch drin­gend not­wen­dig. Ins­be­son­de­re wer­den deut­lich mehr Unter­neh­men anspruchs­be­rech­tigt sein und es wer­den mehr Kos­ten erstattet!

Manch­mal ist weni­ger mehr!

Ein gro­ßer Kri­tik­punkt an der Wirt­schafts­hil­fe der Bun­des­re­gie­rung war bis­lang, dass so wenig Unter­neh­men anspruchs­be­rech­tigt waren. Das soll sich jetzt ändern! Wo bis­lang ein Umsatz­ein­bruch von geschäfts-ver­nich­ten­den 60% not­wen­dig war um geför­dert zu wer­den, genügt ab sofort ein Umsatz­rück­gang von 30% im Ver­gleich zum Jahr 2019 um bis zu 40% der Fix­kos­ten erstat­tet zu bekommen.

Dies soll­te deut­lich mehr Unter­neh­men für die Hil­fen qua­li­fi­zie­ren, denn so haben auch Unter­neh­men, die nicht direkt von Schlie­ßun­gen betrof­fen sind, aber durch eine all­ge­mein schlech­te Auf­trags­la­ge weni­ger Umsatz erzie­len konn­ten, auch eine Chan­ce auf Überbrückungshilfe.

Die Über­brü­ckungs­hil­fe III kann für den Zeit­raum Novem­ber 2020 bis ein­schließ­lich Juni 2021 über den Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer bean­tragt wer­den. Auch die Kos­ten der Bean­tra­gung sind erneut för­der­fä­hig. Die genau­en Kri­te­ri­en fin­det Ihr hier.

Mar­ke­ting und Digi­ta­li­sie­rung förderfähig!

Das hören wir natür­lich gern: Mar­ke­ting wird geför­dert! Außer­dem auch bau­li­che Maß­nah­men für den Infek­ti­ons­schutz und Digi­ta­li­sie­rungs-Maß­nah­men. Damit reagiert die Re(a)gierung end­lich auf die Tat­sa­che, dass in Zei­ten, in denen man sich von einem Lock­down in den nächs­ten schleppt, die meis­ten Unter­neh­mer Ihren Ver­trieb in die digi­ta­le Welt ver­la­gern müssen!

Der grund­sätz­li­che Trend ist nicht neu und fai­rer­wei­se muss man zuge­ben, dass es auch vor der Pan­de­mie För­der­maß­nah­men zur Digi­ta­li­sie­rung gab (z.B. Kre­di­te der KfW), aber immer war die Antrags­stel­lung kom­pli­ziert und meist mit wei­te­ren Kos­ten ver­bun­den. Nun wird die Digi­ta­li­sie­rung durch die Not­wen­dig­kei­ten der Kri­se gefördert.

Ins­be­son­de­re wer­den auch direk­te Digi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men mit Kos­ten bis zu 20.000 € geför­dert. Also nicht nur blo­ße Fix­kos­ten wie Lizen­zen und Ser­ver, son­dern eben auch die Kos­ten neu­er Pro­jek­te, wie Online­shops oder Kos­ten für die Inte­gra­ti­on in Online Portalen.

Das soll­te für vie­le Unter­neh­men inter­es­sant sein, denn auch wenn Covid eines schö­nen Tages besiegt (oder zumin­dest im Griff) sein wird, die Digi­ta­li­sie­rung schrei­tet wei­ter vor­an und kein Unter­neh­men wird sich lang­fris­tig vor die­ser Zei­ten­wen­de ver­ste­cken können!

Und jetzt?

Unter­neh­men mit Umsatz­ein­bu­ßen im Ver­gleich zum Jahr 2019 soll­ten Ihren Steu­er­be­ra­ter auf die För­de­run­gen anspre­chen und sich bera­ten lassen.
Unser ver­trau­ens­vol­ler Part­ner, die Steu­er­kanz­lei Tho­mas Meindl in Mün­chen, hat uns bereits von sich aus zu einer För­der­fä­hig­keit infor­miert. Kon­takt zu ihm gibt es hier.

Bei der Ent­wick­lung einer Online Stra­te­gie oder einer Unter­stüt­zung in Ihrem aktu­el­len Web­pro­jekt sind wir für Sie da!
Nut­zen Sie ger­ne unser kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch, um sich über die Mög­lich­kei­ten für Ihre indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung zu informieren.

Alter­na­ti­ve für Solo­selbst­stän­di­ge? Neustarthilfe!

Vie­le Solo­selbst­stän­di­ge fal­len trotz­dem aus Anspruchs­be­rech­ti­gung, oder haben ein­fach zu wenig Fix­kos­ten, sodass sich die Über­brü­ckungs­hil­fe nicht lohnt. Für die­sen Fall hat die Regie­rung einen wei­te­ren Ansatz zur Unter­stüt­zung geschaf­fen: Die Neustarthilfe.
Seit dem 16.02.2021 dür­fen Solo­selb­stän­di­ge einen ein­ma­li­gen Zuschuss von bis zu 7.500,- Euro beantragen.
Hier gibt es wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Neu­start­hil­fe.

Sie haben Fra­gen zu Online­mar­ke­ting mit Über­brü­ckungs­hil­fe-III-För­de­rung? Dann neh­men Sie doch direkt Kon­takt mit uns auf und wir fin­den in einem unver­bind­li­chen Bera­tungs­ge­spräch her­aus, wie wir Ihnen hel­fen können.

Unse­re Quel­len für die­sen Artikel:

Fol­gen­de Quel­len wur­den bei der Erstel­lung die­ses Arti­kels einbezogen:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ueberbrueckungshilfe-iii/7604488.html#Welche_Fixkosten_werden_erstattet